Bankausweis

Bankausweis
Bạnk|aus|weis 〈m. 1Veröffentlichung einer Bank2 über den Stand ihrer Geschäfte

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Bankausweis,
 
Notenbankausweis, regelmäßig, meist wöchentlich, daher auch Wochenausweis, publik zu machende Bilanz einer Zentralbank, die der Beurteilung der Währungs- und Geldmarktlage dient; von der Deutschen Bundesbank bis Ende 1998 zu den Ausweisstichtagen (7., 15., 23. und Ultimo jedes Monats) veröffentlicht. Von der Europäischen Zentralbank wird seit 1. 1. 1999 wöchentlich ein Bankausweis als »Konsolidierter Ausweis des Europäischen Systems der Zentralbanken (Eurosystem)« aufgestellt und publiziert. Wichtigste Aktiva sind Gold und Goldforderungen, Forderungen an den IWF, Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite, Forderungen in Euro an den Finanzsektor innerhalb und außerhalb des Euro-Währungsgebietes. Wichtigste Passiva sind der Banknotenumlauf, Einlagen auf Girokonten (einschließlich Mindestreserveguthaben), Einlagen von öffentlichen Hauhalten, Verbindlichkeiten in Euro und in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebietes. Der Bankausweis ermöglicht eine wöchentliche Analyse der Versorgung der Wirtschaft mit Zentralbankgeld. Als expansiver monetärer Vorgang gilt im Allgemeinen ein Anstieg der Zentralbankgeldmenge, der durch eine Zunahme der Aktiva des Bankausweises und durch eine Abnahme der Passiva des Bankausweises (außer Banknotenumlauf und Mindestreserveguthaben) zustandekommt.

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Bạnk|aus|weis, der: regelmäßig, meist wöchentlich veröffentlichte Zwischenbilanz einer Notenbank zur Beurteilung der Währungs- u. Geldmarktlage.

Universal-Lexikon. 2012.

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